Kfz-Leasing: Vor- und Nachteile von Operating Leasing

4. Dezember 2018
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Aktuelles

Der Leasing-Boom ist un­­gebrochen – aktuell be­­trägt der Anteil an „ge­­mieteten“ Autos in Österreich gut 42 Prozent, bei Unternehmern sind es sogar mehr als 56 Prozent. Die Grundidee da­bei lautet: „Nützen statt besitzen“, man kommt nicht für das ge­­samte Fahrzeug auf, sondern nur für dessen Nutzung und spart dabei die Bezahlung des Restwerts. Gegenüber dem Auto­kauf auf Kredit bedeutet das we­­sentlich kleinere Monatsraten. Zudem verlangen die Leasing-Firmen, abgesehen vom Fahrzeug selbst, üblicherweise keine weiteren Besicherungen.

Der Grundgedanke wurde aber zusehends verwässert, und Leasing entwickelte sich von ­einer Nutzungs-Variante immer mehr zu einer Finanzierungs-Form. Erkennbar daran, dass die Mehrheit der Leasingnehmer ihr Fahrzeug am Ende ankauft, um es noch jahrelang weiter zu benützen oder privat zu einem besseren Preis zu verkaufen.

Daher schob der Fiskus schon vor längerer Zeit einen steuerlichen Riegel vor: Statt der vollen steuerlichen Absetzbarkeit der Leasingraten kann man jährlich nur ein Achtel der gesamten An­schaffungskosten geltend ma­chen. Da Leasing fast immer kürzer als acht Jahre dauert, wird der große Rest in einem Aktivposten zusammengefasst, der erst nach Ende des Leasings steuerlich geltend ge­­macht werden kann. Für Privatkunden egal, für Firmenkunden eine aufwändige Rechen­übung mit verzögerter Steuerersparnis.

Die rettende Idee brachte das Operating Leasing: Dabei kann man die Leasingraten 1:1 als Betriebsausgabe geltend machen, weil es in Richtung Miete tendiert und somit wiederum verstärkt auf die Ur­sprungsidee der Nutzung abzielt. Dabei wird nach außen kein Restwert kommuniziert, weil das sogenannte Verwertungsrisiko allein bei der Leasingfirma liegt. Oft enthält Oper­ating Leasing auch gleich eine Service-Pauschale, sodass selbst die Wartungskosten von vornherein feststehen.

Laut Michael Osinger, Leasing-Experte der Erste Bank, ist Operating Leasing bei Firmen klarerweise das Mittel der Wahl, doch auch für Privatkunden gibt es Vorteile:

„Bei Elektro-Fahrzeugen ist das Restwert-Risiko aufgrund der schnellen Weiter­entwicklung der Batterie-Technologie de facto unabsehbar. Beim Operating Leasing befreit man sich von diesem Risiko. Gleiches gilt für Dieselfahrzeuge, die wegen Gerichtsprozessen und deutschen Fahrverboten aktuell unter Werthaltungs-Druck geraten sind.“

Also gibt es auch für Privat­kunden keinerlei Nachteile? Osinger:

„Aufgrund der Tat­sa­che, dass der Leasinggeber das volle Verwertungsrisiko trägt, wird der Restwert niedriger angesetzt. Dadurch bezahlt man etwas höhere Monatsraten, ist aber die Sorge los, am Ende der Leasingdauer eventuell nachzahlen zu müssen, weil der Restwert niedriger ausfällt als erwartet.“

Raiffeisen Leasing bietet Privatkunden keine Operating-Variante an, allerdings das Modell „RestwertPLUS“, bei dem ebenfalls ein garantierter Restwert festgelegt wird. Doch selbst beim Operating Leasing kann das ­Auto am Ende erworben werden.

Renato Eggner, Ge­­schäfts­führer Raiffeisen-Leasing Fuhr­park­­management:

„In so einem Fall er­­folgt der Ankauf nicht zum Restwert, sondern nur zum aktuellen Marktwert. Der Restwert wird im Operating Leasing nicht berechnet.“

Ein Fahrzeug, das am Markt unbeliebt ist, könnte man in so einem Fall theoretisch günstig erstehen. Sinnvoll ist das aber nur, wenn man es selbst längere Zeit weiterfahren will. Weitere Voraussetzung dafür ist die Zustimmung der Leasinggesellschaft zum Ankauf.

Was viele nicht wissen: Der vereinbarte Fahrzeugwert ist auch beim Restwert-Leasing keineswegs in Stein gemeißelt. Wohl wird er normalerweise ­rea­listisch angesetzt, doch am Ende kauft ja nicht die Leasingfirma, das muss ein Autohändler übernehmen. Michael Osinger:

„Das Fahrzeug wird grundsätzlich mehreren Händlern angeboten, der Bestbieter erhält den Zuschlag. Bietet selbst jener nicht den vereinbarten Restwert, muss der Privatkunde die Differenz zu 75 Prozent begleichen, den Rest schluckt die Leasingfirma. Umgekehrt erhält der Kunde im Fall einer Überzahlung ebenfalls 75 Prozent des Überschusses.“

Weil das mit einer gewissen Unsicherheit verbunden ist, ersannen die Leasinggesellschaften für das Restwert-Leasing eine Werthaltungs-Garantie. Der Zustand des Fahrzeugs muss dabei allerdings alters­konform sein (sprich: der Eurotax-Zustandsklasse zwei entsprechen). Zu viele Kilometer am Tacho oder zahlreiche Kratzer, Dellen & Co. drücken trotz Garantie den Restwert.
Hannes Maurer, Vorstand der Porsche Bank, sieht für seine Kunden aber auch ohne Restwert-Garantie kein Pro­blem:

„Aufgrund unserer über 50-jährigen Erfahrung am Markt können wir die Rest­werte sehr realistisch einschätzen. Wir kalkulieren nach bestem Wissen und Gewis­sen, damit eine Rückgabe zum Vertragsende beim Händler ohne Nach­belastung für den Kunden möglich ist. Das ist bei 97 Prozent der Verträge auch der Fall.“

Dementsprechend würden bei der Porsche Bank auch 50 Prozent der Fahrzeuge beim Restwert-Leasing zum Vertrags­ende zurückgegeben. Bei den hersteller­unab­­hängigen Leasinggesellschaften liegt dieser Wert weit niedriger, dort kauft der Großteil der Kunden das ­Auto zum Vertragsende an.

So oder so gilt: Entscheidet man sich als Privatperson für Operating Leasing bzw. für eine Leasing-Version mit Restwert-Garantie, bezahlt man etwas höhere Monatsraten, muss sich zum Vertragsende aber keine Gedanken über etwaige Nachzahlungen machen. In der aktuellen Marktsituation gerade bei Diesel-Modellen oder Elek­tro­fahrzeugen ein Vorteil. Beim Beratungsgespräch sollte man sich also durchaus auch eine Variante zum Operating Leasing oder zu einem Leasing mit Restwertgarantie ausrechnen lassen.