Leser-Service: ALLES AUTO hilft (April 2023)

7. April 2023
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Aktuelles

ALLES AUTO hilft April! Regelmäßig wenden sich Leserinnen und Leser mit Fragen oder Bitten um Problemlösung rund ums Thema Auto an uns. Wir helfen und schaffen Klarheit bei komplexen Sachverhalten. Hier die Fälle aus dem April 2023:

ALLES AUTO hilft (Steuer)

Foto: Jonathan Judmaier/pixabay.com

Führerschein und Alter

Ich bin 74 Jahre alt, jährlich beim Gesundheitstest und recht fit. In meinem Umfeld mehren sich jedoch die Per­sonen, die meiner Meinung nach nicht mehr Auto fahren dürften. Diese sehen und hören schlecht, haben diverse chronische Krankheiten, sind von plötzlichen Schwindel­anfällen geplagt etc.

Warum gibt es keine Verpflichtung der Ärzte oder ­Spitäler, solche Zustände den Amtsärzten zu melden und diese dann über die Fahrtauglichkeit entscheiden zu lassen? Ich glaube, aufgrund des zu­­nehmenden Älterwerdens der Menschen ist das ein ganz wichtiges und durchaus nicht ungefährliches Thema

Michael Heine
E-Mail

Ein häufig verwendetes Argument für das Fahren im höheren Alter lautet, dass man zwar Defizite beim Hören und Sehen  sowie beim Reaktionsvermögen hätte, diese allerdings durch Erfahrung, besondere Vorsicht und das Vermeiden langer Autofahrten ausgleichen würde – nachvollziehbar anhand der Unfallstatistik, die bei älteren Autofahrern keine erhöhten Zahlen aufweist.

Ärzte unterliegen bezüglich des Gesundheitszustands ihrer Patienten grundsätzlich der Schweigepflicht. Lediglich die Polizei kann bei einem ent­sprechenden Verdachtsfall Anzeige erstatten. Die Führerscheinbehörde fordert daraufhin ein amtsärztliches Gut­achten. Sollte dieses negativ ausfallen, wird die Lenkerberechtigung entzogen oder nur noch beschränkt bzw. befristet ausgestellt.

Luftleere Reifen

Immer wieder hört und liest man von Aktionen selbst ernannter Klima-Retter, die Luft aus den Reifen von SUV lassen. Angeblich hinterlegen diese ein Schreiben am Auto, um den Fahrer vor Fahrtantritt zu warnen. Ist das tatsächlich rechtens? Das genügt ja auch nicht im Falle eines Parkschadens, um Fahrerflucht vorzubeugen. Und kann man, wenn man zum Aufpumpen des Reifens eine Werkstatt anrufen muss, deren Kosten sowie allfällige andere Aufwendungen (Taxi zu wichtigen Terminen etc.) einklagen, so die Täter geschnappt werden?

Heinrich Kleinfalk
2340 Mödling

Dazu Öamtc-Jurist Mag. Matthias Wolf:

Wird aus einem Reifen die Luft ausgelassen, handelt es sich laut Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes (OGH) – unabhängig von einem eventuell ­hinterlassenen Schreiben – um Sachbeschädigung (da es eine kurzfristige Unbrauchbarmachung ist), die mit bis zu sechs Monaten Haft bestraft werden kann. 

Wird durch das Auslassen der Luft des Reifens tatsächlich ein Schaden verursacht, liegt es nahe, dass auch Schadenersatzforderungen folgen können. Am Ende des Tages wird – vorausgesetzt, dass der oder die Täter ausfindig gemacht werden können und unter Abwägung zahlreicher Beweisfragen – erst ein Richter eine eindeutige Antwort geben. Wichtig ist daher, dass die Polizei Vorfälle korrekt aufnimmt, damit geltendes Recht entsprechend angewandt wird.

Anm. d. Red.: Zur kostengüns­tigen Vorbeugung (ab ca. zehn Euro pro Satz) eignen sich gesicherte Ventilkappen. Diese erschweren zwar auch das Handling für Fahrzeugbesitzer aufgrund der Fixierung ­mittels Spezialschlüssel oder Inbusschrauben, sie bieten aber recht zuverlässigen Schutz vor Erlebnissen der luftleeren Art.

ALLES AUTO hilft (Reifen)

Foto: Robert May

Gewährleistungs-Zwang

Unlängst sprach ich mit einem Freund über das Thema Ge­­währleistung. Er meinte, dass nicht nur Händler, sondern auch Privatverkäufer zur ge­­setzlichen Gewährleistung ­verpflichtet wären. Letztere könnten diese aber im Kaufvertrag ausschließen. Umgekehrt heißt das aber, dass man als Privatkäufer volle Gewährleistung (also für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden haben) ge­­ben müsse, wenn man diese im Vertrag nicht ausgeschlossen hat. Ist das korrekt?

Susanne Tober
3300 Amstetten

Dazu D.A.S.-Juristin Mag. Claudia Bobrich:

Das ist korrekt. Die Gewähr­leistungsbestimmungen gelten für Unternehmer wie Private gleichermaßen. Im Unterschied zu Verbraucherverträgen (= Verträge zwischen Unter­nehmern und Konsumenten) kann die Gewährleistung bei Verträgen zwischen zwei Privatpersonen ausgeschlossen werden. Hierfür ist jedoch eine ­vertragliche Vereinbarung nötig. 

Fehlt eine solche, muss man auch als Privatperson für Ge­­währleistungsmängel einstehen. Gleiches gilt natürlich auch, wenn zwei Unternehmer einen Vertrag schließen.

ALLES AUTO hilft (Straße)

Foto: Robert May

Ewiges (Rot-)Licht

Vor ein paar Tagen stand ich eine gefühlte Ewigkeit bei Rotlicht an einer Kreuzung. Weil man dann sonst nichts zu tun hat, kommen einem seltsame Gedanken. Etwa: Könnte die Ampel defekt sein? Wie lang lasse ich mir das bieten, bis ich die Kreuzung trotz Rotlichts überquere? Daher meine Frage: Sollte eine Ampel tatsächlich bei Rotlicht „steckenbleiben“, gibt es dann eine Zeitspanne, die man abwarten muss, ehe man (mit besonderer Vorsicht) die Kreuzung überqueren kann? Oder ist man in so einem Fall zum Stillstand bis zum Eintreffen der Polizei verpflichtet?

Rudolf Hartmann
E-Mail

Dazu D.A.S.-Juristin Mag. Natascha Nussbaum:

Dazu gibt es keine klare Re­­gelung. Kommt es zu einer Ampel-Störung, äußert sich das üblicherweise durch blinkendes Gelblicht oder durch totales ­Er­­löschen der Lichtsignale. Für den Fall, dass die Ampel bei Rotlicht „steckenbleibt“, gibt es in Österreich keine gesetzliche Bestimmung und keine Judi­katur für die abzuwartende Dauer. 

Eine Rechtsprechung dazu gibt es in Deutschland, allerdings nur mit dem Hinweis, dass eine „angemessene Dauer“ abgewartet werden muss, bis eine Ampelstörung anzunehmen ist. Wie lange zuzuwarten ist, ist vom Einzelfall abhängig und kann nicht verallgemeinert werden. Liegt offenkundig eine Ampelstörung vor, kann unter Einhaltung der gesetzlichen Vorrangregeln und mit beson­derer Vorsicht gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern langsam in die Kreuzung ein­gefahren werden.