Leser-Service: ALLES AUTO hilft (November 2023)

9. November 2023
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Aktuelles

ALLES AUTO hilft November! Regelmäßig wenden sich Leserinnen und Leser mit Fragen oder Bitten um Problemlösung rund ums Thema Auto an uns. Wir helfen und schaffen Klarheit bei komplexen Sachverhalten. Hier die Fälle aus dem November 2023:

Foto: Kreispolizeibehörde Herford

Ablöse-Ersparnis

Kürzlich war ich unschuldig in einen Auffahrunfall verwickelt. Der Schaden an meinem Auto ist allerdings so gering, dass ich überlege, ihn mir finanziell ablösen zu lassen. Ich habe mich diesbezüglich vorab bei der gegnerischen Versicherung erkundigt, dabei wurde mir zu meinem Erstaunen mitgeteilt, dass ich dann weniger Geld erhielte, als wenn die Reparaturkosten von einer Werkstatt eingereicht würden. 

Ist diese Vorgangsweise rechtlich korrekt, oder will sich die Versicherung hier ein Körberlgeld verdienen?

Ursula Friedrich
E-Mail

Dazu Mag. Claudia Bobrich, Juristin der D.A.S. Rechtsberatung der ERGO Versicherung AG:

Das Vorgehen der Versicherung ist grundsätzlich korrekt. ­Lassen Sie das Fahrzeug nicht reparieren, sondern sich den Schaden ablösen, steht Ihnen der sogenannte „objektive Minderwert“ zu. Dies ist die Differenz zwischen dem Fahrzeugwert vor und nach dem Unfall. Dieser Wert ist regelmäßig geringer als die Reparatur, da keine Kosten für Arbeitszeit, Ersatzteile etc. anfallen.

Elektro-Fragenkatalog

1. Dass bei einem reinen Akku-Auto ein schwer zu löschender Brand entstehen kann, wurde oft berichtet. Dürfen solche Fahrzeuge daher in Tiefgaragen parken?

2. Wenn man ein Elektroauto in einer Garage abstellt, müsste diese nicht zumindest mit einem Rauchmelder ausgestattet sein – gibt es dafür Vorschriften?

3. Ist es schon vorgekommen, dass ein defektes oder ver­unfalltes Fahrzeug unter Strom stand, wie es in der Formel 1 gelegentlich vorkommt?

4. Ist der Blitzschutz für In­­sassen von E Fahrzeugen gleich hoch wie bei Ver­brenner Autos? 

5. Wenn ein E-Auto mit einer Person kollidiert – ist dann zu erwarten, dass ein Fußgänger schwerere Verletzun­gen erleiden wird als bei einem Verbrenner-Fahrzeug? Und wie sieht es mit der Gefahr eines Stromschlags für den Fußgänger aus?

6. Wie hoch ist die Elektrosmog-Belastung im Innenraum? Können Kinder ­bedenkenlos mitfahren?

7. Wie viel kostet ein Akkutausch bei einem E-Auto?

Alfred Münzer
E-Mail

1. Elektrofahrzeuge dürfen grundsätzlich in allen öffentlichen Parkgaragen parken. Garagenbetreibern steht es jedoch frei, sie per Beschil­derung auszuschließen. Was selten, aber doch der Fall ist.

2. Öffentliche Parkgaragen müssen über Rauchmelder verfügen, private nicht.

3. Normalerweise stehen selbst bei schweren Unfällen keine äußeren Teile unter Strom. Muss das Fahrzeug hingegen zur Befreiung eingeklemmter Personen aufgeschnitten werden, kann das gefährlich sein. Feuerwehrleute werden deshalb seit Jahren speziell geschult.

4. Ja, denn jedes Auto fungiert als „Faradayscher Käfig“.

5. Beim Aufprall auf die Motorhaube kollidieren Fußgänger oft mit dem darunterliegenden unnachgiebigen Verbrennungsmotor. Beim viel kleineren Elektromotor ist das unmöglich, die Verletzungen sind daher eventuell sogar geringer als bei einem bau-gleichen Auto mit Verbrennungsmotor. Ein Stromschlag für Fußgänger ist ausgeschlossen.

6. Auch in Autos mit Verbrennungsmotor gibt es Magnetfelder, weil zahlreiche Elektromotoren, Elektronik, kilometerlange Kabelstränge, Bluetooth, WLAN etc. verbaut sind. Von signifikant höherer Elektrosmog-Belastung in Elektroautos ist nichts bekannt.

7. Ein Akkutausch kostet ak-tuell zwischen 5000 und 10.000 Euro. Die Entwicklung geht aber in die Richtung, dass man bei einem Defekt nur die kaputten ­Zellen tauscht. Das ist auch nicht billig, weil der Akku ausgebaut und zerlegt werden muss, aber wesentlich günstiger als ein kompletter Tausch.

Mini-Problem

Bei meinem Mini Cooper SE Countryman ALL4 stimmen die im elektronischen Fahrzeugschlüssel hinterlegten Daten nicht mit jenen im Zulassungsschein überein. Laut den Schlüsseldaten war die Erstzulassung am 30. März 2022, laut Zulassungsschein (was der Realität entspricht) am 1. Juni 2022. 

Noch größer ist die Dis­krepanz bezüglich des ersten Servicetermins, der laut Schlüsseldaten im November 2023 und nicht korrekterweise im Juni 2024 fällig wäre. Damit einhergehend ist die Geltungsdauer der Garantien (Fahrzeug/Hochvoltbatterie/Rost) ebenfalls unklar. Eine von mir gewünschte Änderung auf die tatsächlichen Daten im Zulassungsschein war der Werkstatt nicht möglich. Stattdessen wurde mir eine Garantie-Verlängerung um zwei Jahre zum halben Preis angeboten, was aber nicht mein Wunsch ist. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir bei der Klärung der Sachlage helfen könnten.

Josef Hermann Müller
6850 Dornbirn

Dazu BMW-Pressesprecherin Karena Bärnfeind:

Leider gab es hier einen technischen Fehler. Diese wurde nun in der Systemlandschaft kor­rigiert. Korrekt ist das Datum im Zulassungsschein, die Übergabe an den Kunden/Erstzu­lassung ist der Beginn der zweijährigen Gewährleistung. Der Kunde wurde informiert, dass er einen Termin mit dem Händler vereinbaren soll, um dies nun auch im Auto richtig zu administrieren und das Service entsprechend durchzuführen.

Brillen-Pflicht

Kürzlich sprachen wir im Freundeskreis über das Thema „Brillenpflicht beim Autofahren“. Keiner von uns konnte sagen, ob es diese Pflicht im Zeitalter von Kontaktlinsen und Laser-Operationen noch gibt. Gibt es die Brillen-Pflicht im Auto also nach wie vor und werden bestehende Einträge im Führerschein kontrolliert? 

Wie steht es um die früher ebenfalls bestehende Pflicht zum Mitführen einer Ersatzbrille? Falls man in der Zwischenzeit eine Laser-Korrektur durchgeführt hat, muss man dann den Brillen-Eintrag im Führerschein ändern lassen, genügt das Mitführen eines ärztlichen Nachweises, oder interessiert das ohnehin  niemanden?

Rudolf Gansterer
E-Mail

Dazu Mag. Claudia Bobrich, Juristin der D.A.S. Rechtsberatung der ERGO Versicherung AG:

Solange die Auflage, eine Brille zu tragen, im Führerschein ­vermerkt ist, ist die Pflicht aufrecht. Welche Sehhilfe getragen werden muss, erkennt man an den entsprechenden Codes im Führerschein. Benötigt man etwa aufgrund einer Operation keine Sehhilfe mehr, müsste das im Führerschein geändert werden. Erst dann dürfen Sie ein Fahrzeug ohne Brille führen. 

Eine Pflicht zum Mitführen einer Ersatzbrille gibt es nicht mehr. Jedoch wird dies dennoch empfohlen, damit man auch dann fahren kann, wenn die ur­­sprüngliche Sehhilfe beschädigt wurde oder man sie verliert.