Steinschlag: Wann zahlt die Versicherung?

16. Dezember 2021
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Vor allem in der kalten Jahreszeit erhöht sich das Risiko von Steinschlag-Schäden an der Windschutzscheibe – aufgrund von Splitt-Streuung oder weil Regen und Schnee kleine Steine auf die Fahrbahn spülen, die dann von vorfahrenden Fahrzeugen mit hohen Geschwindigkeiten aufgeschleudert werden. Viele Autofahrer sind unsicher, wer die Kosten für Steinschlag-Schäden übernimmt. Ist mit einer Teilkasko-Versicherung der Steinschlag bereits abgedeckt? Muss man immer gleich die Windschutzscheibe tauschen? Und kommt es nach einem Steinschlag-Fall in der Versicherung zur Hochstufung (Malus)? Wir haben die wichtigsten Informationen zusammengetragen.

Bei Steinschlag schnell reagieren

Ein Steinschlag ist schnell passiert. Ein aufgewirbelter Stein rast mit hoher Geschwindigkeit gegen die Scheibe und schon ist es geschehen. Es ist ratsam, bei einem Steinschlag so schnell wie möglich zu handeln. Je länger man untätig bleibt, desto größer ist die Chance, dass sich nicht zu reparierende Risse bilden. Liegt der Steinschlag nicht unmittelbar im Sichtfeld des Fahrers, kann er mit einem Aufkleber oder einem Stück Folie abgeklebt werden, um weitere Ausbreitung zu minimieren. Die Stelle des Steinschlags sollte man vorher eventuell mit etwas Scheibenreiniger säubern.

Wer ist Schuld am Steinschlag und wer trägt die Kosten?

In der Regel ist es kaum möglich, hier eine Schuldzuweisung zu treffen. Denn das Aufwerfen von kleinsten Steinen kann beim Fahren nicht aktiv verhindert werden. Häufig ist es außerdem nicht möglich, der vorfahrenden Person mitzuteilen, dass es überhaupt zu einem Steinschlag gekommen ist. Oft wird das Problem erst später erkannt.

Nur wenn sich nachweisen lässt, dass der Fahrer oder die Fahrerin auf einer Schotterstraße mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war, handelt es sich um einen Schadensfall für deren Versicherung.

Welche Versicherung zahlt bei Steinschlag?

Der Steinschlag an der Windschutzscheibe wird bei Vollkasko und Teilkasko von der Versicherung getragen. Die Kfz-Kaskoversicherung übernimmt Kosten für die Reparatur oder den Ersatz der Windschutzscheibe. Befindet sich der Steinschlag nicht im Sichtbereich des Fahrers, ist nicht größer als fünf Millimeter und nicht unmittelbar am Scheibenrand vorhanden, ist eine Reparatur der Scheibe möglich.

Steinschlag der Versicherung gemeldet: Wird man hochgestuft?

Ist die Frage geklärt, wer beim Steinschlag zahlt, befürchten viele, dass es bei der Teilkasko zur Hochstufung nach dem Steinschlag kommt. Diesbezügliche Ängste sind jedoch unbegründet. Bei einer einfachen Inanspruchnahme der Teilkasko, etwa für den Ersatz oder die Reparatur der Windschutzscheibe, kommt es nicht automatisch zu einer Hochstufung. Dies geschieht zumeist nach der Nutzung der Vollkasko oder der Kfz-Haftpflicht. Es gibt auch Modelle mit Selbstbehalt (der wiederum entfallen kann, wenn man die Scheibe reparieren, aber nicht tauschen lässt), das kommt auf den jeweiligen Versicherungsvertrag an.

Tipp: Der Schaden sollte umgehend bei der Versicherung gemeldet werden. So kann die Schadensregulierung schnellstmöglich abgewickelt werden. Da sich nur schwer nachweisen lässt, wann genau der Steinschlag aufgetreten ist, gibt es hier keine vorgegebene Frist einzuhalten.

Lässt sich Steinschlag vermeiden?

Es ist generell ratsam, ausreichend Abstand zum Vorderfahrzeug zu halten. Dies gilt besonders bei schlechtem Wetter und auf Straßen, die mit Splitt, Schotter oder Ähnlichem belegt sind. Aber auch bei ausreichend Abstand kann es zu Steinschlag kommen. Es ist daher kaum möglich, die Gefahr komplett zu umgehen.

Foto: matthewpriest / pixabay.com