Leser-Service: ALLES AUTO hilft (Juni 2020)

9. Juni 2020
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Aktuelles

Regelmäßig wenden sich Leser mit Fragen oder Bitten um Problemlösung rund ums Thema Auto an uns. Wir helfen und schaffen Klarheit bei komplexen Sachverhalten. Hier die Fälle aus dem Juni 2020:

Zahlungs-Verspätung

Unlängst räumte ich mein Schreibtisch-Chaos auf und entdeckte dabei voller Schreck, dass ich den Einzahlungstermin einer Anonymverfügung um zwei Tage verpasst hatte. Reflexartig zahlte ich sofort ein. Im Nachhinein frage ich mich – vorerst habe ich noch nichts von der Behörde gehört –, ob diese Aktion sinnvoll war. Kann ein leicht verspätetes Einzahlen dahingehend Sinn machen, dass die Zahlung trotz Verspätung anerkannt wird, oder erhält man dann sowieso eine Anzeige und es kann sogar passieren, dass der Geldbetrag „verloren geht“?

Lisa-Lena Bruckner,
5020 Salzburg

Dazu D.A.S.-Juristin Mag. Claudia Bobrich:

Zahlt man die Strafe zu spät ein oder macht man bei der Überweisung einen Fehler, ist die Angelegenheit leider nicht erledigt. Man wird in weiterer Folge trotzdem eine Strafver­fügung erhalten. Die Zusendung dauert aber regelmäßig einige Zeit. Sie müssen sich jedoch nicht sorgen, dass Sie doppelt zahlen. 

Möglich ist, dass die Be­­hörde die „Anzahlung“ bereits beim Ausmaß der Strafver­fügung berücksichtigt und
man nur noch die Differenz überweisen muss. Ist dies nicht der Fall, könnte man sich die Differenz selbst ausrechnen und fristgerecht be­­zahlen. Natürlich müssen Sie die ­Be­­hörde in dem Fall entsprechend informieren, damit es zu keinem Missverständnis kommt.

Foto: Robert May

Einfahrt-Erlaubnis

Ist es erlaubt, vor der eigenen Garageneinfahrt zu parken? Ich habe dazu bereits widersprüchliche Aussagen gehört. Wenn ja, darf man bei Längspark-Ordnung ausschließlich vor der Einfahrt längsparken, oder ist es auch möglich, das Auto quer zu Parkordnung direkt auf die Einfahrt zu ­stel­­len – unter der Voraussetzung, dass der Gehsteig in ­voller Breite für Fußgänger frei bleibt und das Auto nicht auf die Straße ragt?

Gerhard Klauda
1130 Wien

Dazu D.A.S.-Juristin Mag. Christiane Milz:

Die StVO gibt vor, dass das Parken und Halten vor Grundstückseinfahrten grundsätzlich verboten ist. Über die Jahre
hat sich aber eine Rechtsprechung entwickelt, die davon ausgeht, dass derjenige, der über eine Hauseinfahrt allein verfügungsberechtigt ist, sein Auto vor der eigenen Ausfahrt abstellen darf.

Foto: Robert May

Nummerntafel-Verlust

Vor ein paar Wochen hatte ich einen Autounfall und merkte aufgrund der allgemeinen Aufregung erst relativ spät, dass sich an meinem Auto das vordere Kennzeichen gelöst hatte. Zum Glück war es schnell gefunden. 

Dennoch interessiert mich: Was passiert, wenn man ein Kennzeichen verliert? Wird
das dann durch ein exakt gleiches Kennzeichen ersetzt oder erhält man einen neuen Kennzeichensatz mit anderer Zahlen/Nummernkombination – eventuell gleich samt kostenpflichtiger Neuanmeldung des Autos? Da ich ein Wunschkennzeichen besitze, wäre das besonders ärgerlich. Oder gibt es für diesen Spezialfall ein anderes Procedere?

Josef Wasinger
E-Mail

Dazu D.A.S.-Juristin Mag. Christiane Milz:

Verliert man eine Nummern­tafel, so wird das dazugehörige Kennzeichen ein Jahr lang gesperrt. Man erhält also nicht mehr die alte Kennzeichen-Kombination, sondern be­­kommt einen neuen Satz. ­Voraussetzung dafür ist, dass nach dem Verlust bei der Polizei unverzüglich (bis spätestens nach einer Woche) eine Anzeige gemacht wird. 

Wurde nur eine von zwei Kennzeichentafeln verloren, muss die verbliebene zur Zu­­lassungsstelle mitgebracht ­werden. Dies gilt sowohl
für „normale“ als auch für Wunsch­kennzeichen, verbunden mit den entsprechenden Kosten für die Nummerntafeln (rund 23 Euro inklusive §57a- Plakette, Anm. der Redaktion), für die Ummeldung ist nichts zu bezahlen.

Foto: Robert May

Allrad-Hybrid-Kombi

Gibt es in Österreich einen Vollhybrid-Kombi mit Allrad? Meine Recherchen haben
mich zu keinem Ergebnis geführt. Der Toyota RAV4 ist kein ­Kombi, Toyota Corolla Touring Sports oder Prius+ gibt es nicht mit Allradantrieb, diverse Volvo-Modelle sind allesamt Plug-In-Hybride etc. Können Sie mir hier weiterhelfen?

Dazu die Redaktion:

“Einen klassischen Hybrid-Antrieb setzen nur Toyota/Lexus, Honda und Hyundai ein. Dabei wird Allradantrieb in Form eines weiteren Elektromotors an der Hinterachse realisiert. Solche Systeme gibt es derzeit nur im SUV-Bereich, nicht jedoch bei Kombis.

Europäische Autohersteller setzen geschlossen auf Plug-In-Hybridsysteme. Primär ­deshalb, weil damit auf dem Papier weit geringere Verbrauchswerte zu erzielen sind als mit einem Vollhybrid – ein entscheidender Vorteil im Hinblick auf die immer strenger werdenden EU-Flottenver­bräuche. Diese Werte lassen sich in der Praxis aber nur dann replizieren, wenn man oft Strom lädt und primär Strecken fährt, die kaum länger sind als die Batterie-Reichweite. Immerhin hat man als Neuwagen-Kunde bei einem Plug-In-Hybriden den Vorteil der auf null reduzierten Normverbrauchsabgabe (NoVA).”