Klimaschutzministerin Leonore Gewessler und Günther Kerle (Sprecher der Automobilimporteure in der Industriellenvereinigung) präsentierten am 29. Juni den Ausbau der E-Mobilitätsoffensive 2020. Kern des gemeinsam geschnürten E-Mobilitätspakets: Erhöhung der Bundesförderung für E-Fahrzeuge und der zugehörigen Ladeinfrastruktur.
Für Elektro-PKW erhalten Privatpersonen und Firmen ab 1. Juli 5.000 Euro Förderung (statt bisher 3.000 Euro). Für Modelle mit Plug-In-Hybridantrieb wurde die Förderung von 1500 auf 2500 Euro erhöht. Voraussetzungen: Der maximale Brutto-Listenpreis des Basismodells darf 50.000 Euro (bei Firmen: 60.000 Euro) nicht überschreiten, die vollelektrische Reichweite muss beim Hybrid mindestens 50 Kilometer betragen.
Wie gehabt steuern die Förderungen das Klimaschutz-Ministerium und die Autoimporteure bei. Den Importeurs-Anteil (2000 Euro) erhält man sofort vom Kaufpreis abgezogen, natürlich “on top” auf etwaige Rabatte, die Ministeriums-Förderung (3000 Euro) muss man zunächst vorstrecken und anschließend selbst um Rückzahlung einreichen. Etwaige, darüber hinausgehende Landesförderungen gibt es weiterhin. Unverändert bestehen bleibt bei reinen Elektroautos der Entfall der NoVA, der KFZ-Steuer und des Sachbezuges. Und wie gewohnt berechtigen sie Firmen und Selbständige unabhängig von der Fahrzeugklasse zum Vorsteuerabzug.
Bei der Ladeinfrastruktur verdreifacht das Klimaschutzministerium die Förderung, so können sich KäuferInnnen einer Heimladestation insgesamt 600 Euro abholen (statt bisher 200 Euro), für Ladestationen in Mehrparteienhäusern gibt es nun 1.800 Euro an Förderung. Für Elektro-Mopeds gibt es 800 Euro, für Elektro-Motorräder 1200 Euro. Die neuen Förderungen gelten ab dem 1. Juli und vorerst bis zum 31. Dezember 2020. Präzise: Die Antragstellung ist ab dem 1. Juli möglich – auch für Kaufverträge, die bereits davor unterschrieben wurden, für die aber noch kein Förderungsantrag gestellt wurde. Zum Jahresende gelten wiederum Kaufverträge vor dem 31. Dezember, auch wenn die Auslieferung erst im Jahr 2021 erfolgen sollte.
Die Autofahrerklubs ÖAMTC und ARBÖ begrüßen die neuen Maßnahmen, kritisieren aber gleichzeitig die enorme Intransparenz der Tarife an öffentlichen Ladesäulen sowie die bürokratischen Hürden, die derzeit beim Errichten von Lademöglichkeiten (vor allem in Mehrparteienhäusern) bestehen. Zumindest für Letzteres versprach Ministerin Gewessler Abhilfe, daran werde bereits in Absprache mit dem Justizministerium gearbeitet.
Foto: Robert May
Weuzi
( 1. Juli 2020 )
Da werden sich die Dienstautoberufsfahrer aber freuen. Keine Hinzurechnung beim Gehalt bei Hybriden – denn reine Batterieautos sind für Vielfahrer bzw. Weitfahrer ohnehin uninteressant – ergibt bei 50.000.- Kaufpreis eine Ersparnis der Lohnsteuer von 1.500.-/Monat, was bei Besserverdienern rund 750.- netto entspricht gegenüber dem bisherigen reinen Verbrennerdienstauto. Dafür hat man einen Mehrverbrauch, da die meisten Hybride Benziner sind, von rund 40%, den aber ohnedies der Dienstgeber bezahlt. Denn bei Viel-/Weitfahrern ist der Elektroantrieb rasch verbraucht und der Rest wird wie bisher mit dem Verbrenner bestritten.
Das macht wirklich Sinn – alle Steuerzahler sponsern die Langstreckenfahrzeuge und die Steuerersparnis von Dienstreisenden, der CO2-Ausstoß steigt gegenüber den meist bisher benutzten Dieselfahrzeugen enorm und alle sind glücklich ob der zukunftsorientierten Umweltpolitik unserer Regierung, weil der Normverbrauch der gestützten Fahrzeuge am Papier 1,5 l/100km beträgt. Chapeau!
Georg Koman
( 2. Juli 2020 )
Der Sachbezug entfällt nur bei reinen Elektroautos. Bei Plug-In-Hybriden hat man lediglich den Vorteil, dass aufgrund des extrem geringen Normverbrauchs für alle Modelle 1,5% Sachbezug/Monat zu bezahlen sind (und für keines zwei Prozent). Weiterer Vorteil: Für die KFZ-Steuer (“Motorbezogene Versicherungssteuer”) gelten nur die kW des Verbrennungsmotors.
Weuzi
( 3. Juli 2020 )
Danke