CO2-Bepreisung: Verhöhnung des Gegners

6. Januar 2022
Keine Kommentare
3.914 Views
Kommentare

Im Zuge der neuen „ökologischen Steuerreform“ erhält emittiertes CO2 ab dem 1. Juli 2022 einen Preis, nämlich 30 Euro pro Tonne (bis 2025 auf 55 Euro ansteigend) – zu bezahlen von den Endverbrauchern. Dies soll einen Lenkungseffekt bewirken: weg von fossilen Brennstoffen, hin zu erneuerbaren Energien. Benzin etwa verteuert sich dann pro Liter um etwas mehr als sechs Cent, Diesel um über sieben Cent.

Eigentlich sinnvoll, gäbe es im Automobilbereich nicht längst eine dreifache CO2-Bepreisung: in Form der Mineralölsteuer (MöSt), der Normverbrauchsabgabe (NoVA) und seit Oktober 2020 auch der Kfz-Steuer.

Vor allem die MöSt ist schon jetzt derart hoch, dass sich daraus beim Benzin ein Preis von 226 Euro pro Tonne CO2 ergibt, in Zukunft werden es eben bis zu 281 Euro sein, über 70 Cent pro Liter gehen inklusive Umsatzsteuer ab 2025 an den Fiskus. Sich jetzt vor die Menschen hinzustellen und stolz zu verkünden, dass CO2 nun „endlich“ einen Preis erhalte, ist frech. Im Fußballer-Jargon würde man von Verhöhnung des Gegners sprechen.

Warum wir uns das bieten lassen? Vielleicht, weil Autofahrer-Verhöhnung seit Jahrzehnten gelebte Praxis in der Politik ist. Fällt einem sonst nichts ein, schröpft man die automobilen Melkkühe. Die muhen dann vielleicht ein bisschen, zahlen am Ende aber eh brav.

Foto: ÖAMTC